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Ute Lehmann
Bündnis C
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Frage von Gordon V. •

Frage an Ute Lehmann von Gordon V. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lehmann,

wie stehen sie zum Widerspruchsrecht beim deutschen Sorgerecht (uneheliche Eltern) und beim Thema getrennte Erziehung (Wechselmodell)?
Meiner Meinung nach schüren Antragsrechte in diesen Fällen die Konflikte zum Schaden von Kindern. Viele Konflikte entstehen erst dadurch das Anträge gestellt werden müssen.
Wie sehen sie das?
Gerade im Bezug auf getrennte Erziehung wäre ich für ein Leitbild. Dieses Leitbild würde ja keinen Zwang bedeuten. Keine Regel ohne Aussnahme. Es kann ja widersprochen werden.

MfG G. V.

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Antwort von
Bündnis C

Sehr geehrter Herr V.,

jedes Kind hat einen biologischen Vater und eine biologische Mutter.. (und
meine Kinder haben eine Biologin als biologische Mutter, grins ).
Nun wieder locker zum Ernst der Sache. Die ersten 9 Monate der Existenz
eines Kindes hat die Mutter viel mehr Sorgerecht als der Vater, weil sich
das Kind
entschieden hat lieber in der Mutter aufzuwachsen. (Wenn Väter das Recht
hätten ihr Kind vor einer Abtreibung zu retten fände ich das schön) Wenn
sich Vater und Mutter in der Schwangerschaft verkrachen, verliert das Kind
seinen Vater. Der Vater und dessen Elterrn haben dann vermutlich keinen
Kontakt zu Kinder oder Enkel. Es wäre wichtig zu versuchen dass
Beziehungen nicht zerbrechen oder zerbrochene Beziehungen wieder zu heilen,
in dem Ehe- oder Paartherapie von der Krankenkasse bezaht würde, weil auch
kaputte Beziehungen Streßerkrankungen fördern. Wenn die Mutter die
Beziehung beendet ist es gemein wenn der Vater sein Kind eventuell nicht
mal sehen darf. Wenn der Vater die Beziehung beendet hat, ist der Vater
selbst schuld wenn er sein Kind nicht mehr sehen darf---aber das Kind hat
so "keinen Vater " mehr.
https://www.volksliederarchiv.de/mariechen-sass-weinend-im-garten/

Es gibt nirgends ein Leitbild. Die Quadratur des Kreises habe ich lösen
können (Kreis vierteln, integrieren, wieder mit vier multiplizieren.)
Unser Leitbild ist eben Eltern die einigermaßen glücklich verheiratet sind
und Kinder haben. Das ist ein Ideal.

Ein (strafrechtlich) unbescholtener Vater hat aber auch das Recht sein Kind
oft genug zu sehen das eine Vater-KInd-Beziehung möglich ist. Und das Kind
hat Onkel,Tanten, Cousins und Cousinen, Oma und Opa väterlicherseits.
Gerade bei kleinen KIndern sehe ich es so: Eine kindererfahrene Verwandte
oder kindererfahrene Freundin der väterlichen Familie wie Oma oder Tante
erhalten den Babybesuch bei dem dann auch der Vater ist. Ich habe eine
Bekannte, da ist der Vater ihres Kindes ein Schlägertyp der sogar schon im
Gefängnis war wegen schwerer Körperverletzung, weil der jähzornig ist. Sie
konnte mit ihm nicht zusammenleben, weil er sie regelmäßig vertrimmt hat
aus nichtigen Gründen wie falsche Zahnpaste eingekauft oder das Badfenster
gekippt gelassen über Nacht--sie war Dauerkunde in der Notaufnahme weil
Platzwunden genäht werden mussten. Die ersten Jahre der Beziehung war der
nett und freundlich...Und da wollten die Behörden dass sie so einem ein
Kleinkind überlässt. Es gibt aber auch einen anderen Fall. Ein junger Mann
verliebte sich in eine ca. 40 jährige Professorin. Die Beziehung hielt zwei
Jahre, bis sie schwanger war. "Danke, ich wollte nur ein Kind bekommen.Du
kannst jetzt gehen. Dein Geld brauche ich auch nicht." Als der vom Gericht
mitgeteilt bekam dass er keinerlei Rechte am Kind habe, hat der sich vor
Kummer umgebracht. Sagte der Dorftratsch, und er ist tot. An einer
Bushaltestelle ist eine Alkoholberatungsstelle in der Nähe. Mir haben so
viele Männer erzählt, warum sie so haben saufen müssen. Wegen einer Frau,
um den Liebeskummer zu ersäufen, weil sie Kinder haben die sich nicht sehen
dürfen. Und deswegen bin ich auf dafür dass Paartherapie Kassenleistung
sein muss. Auch meine ich dass ein Therapeut vermutlich besser eine
Vereinbarung mit dem (eventuell schon getrennten) Elternpaar erarbeiten
kann als das ein Richter könnte.
Der Richter kann ja dann sich ja dann das Elternpaar samt Therapeuten
kommen lassen um den Alltag des Kindes zu besprechen.Und vor allem, dass
sich die Ex-Lover nicht hassen oder so.

Wenn ich so ein Familienrichter wäre:
Ein unbescholtener zuverlässiger Vater sollte wenn er Urlaub hat sein Kind
bekommen für die sechs Wochen die er Urlaub hat. Geburtstag des Kindes bei
der Mutter , Ostern beim Vater , Weihnachten bei der Mutter, dann
Geburtstag beim Vater .. So zum Beispiel. Die Sommerferien sind 6 Wochen,
da kriegt jedes Elternteil die Hälfte.Die Gesamtzahl der Schulferien sind
12 Wochen. Das ist schon ein bisschen WEchselmodell.

Aber ein Gerenne die geraden Wochen beim Vater leben und die ungeraden bei
der Mutter, ist wohl nicht so hilfreich fürs KInd.
Dann sind ja da ja auch noch der Verwandten des Vaters, besonders die
Großeltern väterlicherseits.

Das Kind sollte bei dem Elternteil leben wo es am besten gekümmert kriegt.

*Kinder brauchen beide Eltern. Kinder brauchen Vater und Mutter.*

Aber ein Kind braucht nicht zwei sich ständig streitende Eltern . Was ist
das Beste für das Kind ?
Haben-wollen ist nicht unbedingt Liebe.

Ich finde keine gute Lösung,ich habe alle Kinder mit dem gleichen Mann und
bin seit 1985 verheiratet. ich war ja auch noch nie geschieden ..
Das beste ist Trennung und Scheidung zu vermeiden, wenn es denn möglich
ist. Und es ist traurigerweise nicht immer möglich.

Viele Grüße Ute Lehmann