Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 07.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat

Frage von Angelika A. • 05.10.2022
Bekomme ich die Energiepauschale?
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 05.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Entscheidend aber ist, dass Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Das aber geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.

Frage von Thomas W. P. • 21.09.2022
KEINE Energiepauschale für Vorruheständler?
Foto Udo Schiefner
Antwort 31.10.2022 von Udo Schiefner SPD

Die Regierung muss hier nachbessern und hat den Auftrag, weiteren Personengruppen die Energiepreispauschale zukommen zu lassen

Portrait von Robert Habeck
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort 09.09.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern („kalte Progression“), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst.