Frage von Christian B. • 02.12.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 11.12.2023
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Lobbyismus und "Sponsoring" von Parteien oder Abgeordneten ist grundlegend abzulehnen.
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