Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
dass ich ein Verbotsverfahren gegen die AfD zurzeit eher kritisch sehe, weil es kein politisches Problem löst und man den Zulauf zu dieser Partei und die Unterstützung von inzwischen über 20% der Wählerinnen und Wähler nicht einfach durch ein Verbot unterbinden kann.
Ein Parteiverbot kommt in Betracht, wenn sich die AfD noch weiter radikalisiert. Erforderlich ist eine rechtlich handfeste Beweisführung. Das braucht Zeit.
Die Wahlerfolge der AfD jüngst in Hessen und Bayern zeigen leider, dass die Partei mittlerweile in ganz Deutschland ein hohes Wähler*innen-Potential hat.
Unterschriften können noch nachgereicht werden so lange die Petition noch nicht vom Landtagsausschuss behandelt worden ist
Noch dazu darf ein Volksbegehren in Bayern nicht in den Haushalt des Freistaats Bayern eingreifen, da es sonst vom Innenministerium nicht zugelassen wird, was z. Bsp. dem Radvolksbegehren passiert ist.