Antwort 03.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Medizinalcannabis für Schwerkranke, Ja. Kiffen auf Kassenkosten, Nein.
Medizinalcannabis für Schwerkranke, Ja. Kiffen auf Kassenkosten, Nein.
Der Landeswahlausschuss für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages nimmt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) die ihm obliegenden Aufgaben auch für die Kommunalwahlen 2026 wahr.
Ich verstehe, dass für viele Menschen Verlässlichkeit und Anerkennung ihrer langen Beitragszeiten besonders wichtig sind. Deshalb müssen Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sorgfältig ausgestaltet werden.