Frage von Matthias S. • 17.03.2023

Antwort von Florian Toncar FDP • 31.03.2023
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Eine Rückerstattung von bisher aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkung gezahlten Steuern oder andere Arten der Rückwirkung sind jedoch nicht vorgesehen.
Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen.