Antwort 08.12.2022 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Sowohl bei der medizinischen Versorgung von Kindern als auch beim Ausbau der Kitas bringen wir viele Maßnahmen auf den Weg.
Jeder Vollzeitbeschäftigte muss von seinem Einkommen gut leben können. Um das zu erreichen, muss der Mindestlohn auf 13 Euro angehoben, Mindestlohnbetrug konsequent verfolgt und die Tarifbindung massiv ausgedehnt werden [...]

Die Energiepauschale steht ihnen bzw. ihrem Mann zu, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Auch ich bin erschüttert über die schreckliche Tat in Illerkirchberg. Meine Gedanken sind bei den Opfern und ihren Angehörigen.