Antwort 22.10.2022 von Martin Bachhuber CSU
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.
Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.
Daraus leite ich aber nicht ab, von den Medien getäuscht oder gar in die Irre geführt worden zu sein. Vielmehr zeigt die dramatische Entwicklung in der Ukraine, dass kein noch so gut informierter Politiker oder Journalist Ereignisse von solcher Tragweite exakt voraussagen kann.
Meine Erwartungshaltung an Medien und Informationsquellen ist, dass diese mit Informationen und Analysen auch mit Blick auf ihre gesellschaftliche Verantwortung sachlich umgehen.