Antwort 27.09.2022 von Dirk Wiese SPD
Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, zumindest Ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der zuständigen kommunalen Behörde prüfen zu lassen.
Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, zumindest Ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der zuständigen kommunalen Behörde prüfen zu lassen.
Wer sich Putins Regime entgegenstellt und so in größte Gefahr begibt, kann in Deutschland Schutz finden.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine Hoffnung darauf machen kann, dass die „Energiepauschale“ – um Sie zu zitieren – „nachgebessert“ wird, denn die Energiepauschale wird mit dem 2. Entlastungspaket aus dem Frühjahr 2022 ausdrücklich an BESCHÄFTIGTE ausgezahlt

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen.
GrenzgängerInnen erhalten sie im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung.