Antwort 24.08.2022 von Dennis Rohde SPD
Personen, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, haben bestimmte Rechte und müssen bestimmte Pflichten erfüllen, die arbeitsschutzrechtlich geregelt sind
Personen, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden, haben bestimmte Rechte und müssen bestimmte Pflichten erfüllen, die arbeitsschutzrechtlich geregelt sind
Das Europäische Parlament hat bereits im Juni 2020 eine Entschließung (2020/2580(RSP) angenommen, in der zusätzliche Fördermittel für die Forschung an ME/CFS gefordert werden.
die einzigen Anlaufstellen für das Post-Vac-Syndrom sind aktuell die Uniklinik Marburg und die Charité Berlin
Für eine weitere Behandlung möglicher gesundheitlicher Beschwerden infolge der Corona-Impfung empfiehlt sich vor allem der eigene Hausarzt.