Antwort 24.01.2023 von Sebastian Hartmann SPD
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Meine Mitgliedschaft im Präsidium der Deutschen Wehrtechnischen Gesellschaft endet im kommenden Mai turnusmäßig.
Um dem Problem Herr zu werden, brauchen wir nicht nur mehr sicherheitspolitische Maßnahmen, sondern auch soziale und gesundheitspolitische, um das Problem bestenfalls bei der Wurzel zu packen
Die größte Gefahr für Frauen, Opfer einer Gewalttat zu werden, geht immer noch von Männern aus ihrem Nahbereich, ihrem familiären Umfeld aus.