Antwort 07.05.2024 von Michael Roth SPD
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist, ist dies unter Beachtung bestimmter Freigrenzen zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist, ist dies unter Beachtung bestimmter Freigrenzen zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Systeme der Alterssicherung. Beide lassen sich nur schwer miteinander vergleichen.
Ob Sie einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
Sowohl bei der DDR als auch bei Spätaussiedlern hat die Rentenversicherung neue Beitragszahler bekommen und nicht nur neue Ausgaben.
Personen, die von Altersarmut betroffen sind, werden über die Grundsicherung im Alter abgesichert