Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.
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Antwort 19.08.2021 von Bernhard Loos CSU
Antwort 10.09.2021 von Marco Buschmann FDP
Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen
Antwort 26.08.2021 von Michael Kießling CSU
Um Differenzen und Doppelbearbeitung zu vermeiden, werden Anfragen aus den Wahlkreisen in erster Linie von den vor Ort zuständigen Wahlkreisabgeordneten beantwortet.
Antwort 18.08.2021 von Eva Rosen dieBasis
Die Bundeswehr ist sehr wichtig.
Antwort ausstehend von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 26.08.2021 von Annette Widmann-Mauz CDU
Entscheidend ist, dass die jeweilige Verwaltungsstruktur eine wirksame Erledigung der zugewiesenen Aufgaben gewährleistet.