Die Anwesenheitspflicht wurde während der Zeit der Pandemie zwar beibehalten, doch vielfach wurde diese durch Distanzunterricht - wie Sie es fordern - etwas abgewandelt. Die Pflicht des Unterrichtens zuhause gilt und galt im übrigen nicht, da die Schulpflicht und deren Durchführung eine hoheitliche Pflicht ist.
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Antwort 21.09.2021 von Kai Vogel SPD
Antwort 20.08.2020 von Claus Schaffer AfD
(...) SARS-CoV2 ist für sich betrachtet kein tödliches Virus (...)
Antwort 21.04.2021 von Lasse Petersdotter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Deutschland hat sich ganz bewusst für eine gesetzliche Schulpflicht entschieden, weil Unterricht zuhause nicht den Besuch einer Schule ersetzen kann. (...)
Antwort 26.08.2020 von Anja Karliczek CDU
(...) Maßnahmen, Vorgaben und Hinweise für die Schulen sind darauf ausgerichtet, dem Infektionsgeschehen im schulischen Umfeld flexibel und kontrollierend zu begegnen, damit die Bildungs- und Erziehungsziele durch Schule und Unterricht erreicht werden können. (...)
Antwort 29.06.2020 von Anja Karliczek CDU
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Angelegenheiten rund um Schule und Lehrinhalte liegen nicht in der Hand des Bundes, sondern unterstehen der Kultushoheit der Bundesländer. (...)
Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN