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Frage von Maximilian K. •

Frage an Volker Kauder von Maximilian K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich komme aus dem Landkreis Tuttlingen und möchte mich heute mit einer Frage an Sie wenden, die mich schon längere Zeit beschäftigt, nämlich der Stellung von BaföG-Beziehenden im Vergleich zu Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Meine Freundin war Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes. Da ihre Masterarbeit aufwendig war und länger dauerte als gedacht, hat sie zwei Semester über Regelstudienzeit studiert. Nach einem kurzen Gespräch mit der Koordinatorin wurde ihr Stipendium mit der oben genannten Begründung um zwei Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängert. Ich selbst beziehe BaföG und würde von meiner Masterarbeit ebenfalls sagen, dass sie aufwendig ist. Mein BaföG endete aber mit dem Ende der Regelstudienzeit - ohne Option auf Verlängerung. Aus diesem Grund musste ich die Arbeitsstunden in meinem Nebenjob aufstocken und habe nun weniger Zeit für mein Studium habe - Fertigstellung der Arbeit und Abschluss verzögern sich also.

Ein weiterer Punkt: Im Jahre 2019 habe ich ein Auslandssemester absolviert und nun die Kosten steuerlich geltend gemacht. Da ich aber eine BaföG-Förderung für Miete und Lebenshaltungskosten bekommen habe, ist diese nach aktuellem Steuerrecht von den Gesamtkosten abzuziehen und nur der Restbetrag kann geltend gemacht werden. Stipendien zum gleichen Zweck hingegen müssen nicht abgezogen, stattdessen können die Kosten voll geltend gemacht werden. Wieso wird hier eine Unterscheidung gemacht? Gerade vor dem Hintergrund, dass das BaföG zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, das Stipendium aber nicht, verstehe ich diese Regelung leider nicht.

Dass die Stiftungen in der Verwendung ihrer Mittel frei sind und dort nicht eingegriffen wird ist bekannt und richtig. Dennoch mutet es etwas seltsam an, dass vor allem in der ideelle Förderung, in die ein sehr großer Anteil der Finanzen neben der regulären monatlichen Förderung fließt, oft sämtliche Kosten übernommen werden.

Bei der Studienstiftung des Deutschen Volkes beispielsweise werden neben Workshops, Summer Schools und Akademien auch Sprachkurse im Ausland finanziert. Und mit finanziert meine ich, dass neben den Kursgebühren auch die Unterkunft für den kompletten Zeitraum, eine Verpflegungspauschale, eine Reisekostenpauschale sowie natürlich die reguläre monatliche Förderung für die Stipendiatinnen und Stipendiaten bezahlt werden.

Was mich an der Thematik so beschäftigt ist, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten, die sowieso bereits finanziell gefördert werden, in den Genuss von etwas kommen, was sich viele Studierende nicht leisten könnten. So muss man zum Beispiel für einen dreiwöchigen Sprachkurs im Ausland mit Unterkunft ca. 1000 Euro veranschlagen. Hinzu kommt die Verpflegungspauschale pro Tag, welche wie ich gehört habe in der Zeit des Sprachkurses ein sehr gutes Leben ermöglicht. Darüber hinaus die Reisekostenpauschale, die meist wesentlich höher liegt als die tatsächlichen Reisekosten. Dies bietet meiner Ansicht nach einen Anreiz, so günstig wie möglich zu buchen und den Rest des Geldes selbst zu behalten. Zusammengefasst kann bei grober Berechnung je nach Land von einem Betrag von 2.000-2.500 Euro pro Stipendiatin und Stipendiat für den Zeitraum dieses einen Sprachkurses rechnen. Diese Summe können viele Studierende nicht aufbringen. Wäre für Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht vielleicht eine reine Finanzierung des Kurses ausreichend?

Ich hoffe, Sie verstehen, dass die genannten Punkte einen doch sehr an der viel beschworenen Gerechtigkeit im Bildungssystem zweifeln lässt.

Über Ihre Einschätzung wäre ich sehr dankbar, besonders bei den Fragen zur steuerlichen Behandlung und der Bindung von BaföG an die Regelstudienzeit.

Freundliche Grüße

Maximilian Kuhn

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