Leider ist es weiterhin so, dass die Einbürgerung aus einem Aufenthaltstitel als Azubi nicht möglich ist.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sie sprechen an, dass es Fälle gibt, in denen Menschen keinen gültigen Reisepass besitzen und diesen auch nicht auf zumutbare Art und Weise besorgen können. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Stufenmodell entwickelt, um im Einzelfall auch durch andere amtliche oder nicht-amtliche Dokumente (inkl. abgelaufenen Reisepässen) oder sogar durch den Vortrag zur persönlichen Lebensgeschichte (beispielsweise auch mit Zeugenaussagen) die eigene Identität nachzuweisen
Jetzt ist es es so geregelt, dass Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllen.
Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können. Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Grundsätzlich ist es so, dass auch bei ungeklärter Identität und Abstammung eine Einbürgerung möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dafür das sogenannten Stufenmodell entwickelt, das den Identitätsnachweis bei Unmöglichkeit der Passbeschaffung auf alternativem Wege ermöglicht