
So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen
Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen:
Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden.
Ein Entzug wäre jetzt schon möglich, wenn eine Person ein Doppelstaatler ist und (!) beispielsweise an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung beteiligt ist. In diesem Zusammenhang wollen wir konsequenter sein und das Unterstützen von Terrororganisationen konsequenter unter Strafe stellen.