Was kann man tun, wenn der Antrag auf Einbürgerung seit mehr als über einem Jahr nicht bearbeitet wird – trotz Untätigkeitsklage und anwaltlicher Unterstützung?
Sehr geehrter Herr Demir,
die Ampelregierung hat Mitte 2024 eine Reform des Einbürgerungsrechts beschlossen, um Menschen eine schnellere Einbürgerung und damit eine zügigere Integration zu ermöglichen.
Ein Familienmitglied von mir hat den Antrag noch vor Inkrafttreten dieser Reform gestellt. Dennoch wurde der Antrag bisher nicht bearbeitet, obwohl der Fall sehr einfach ist und mehrere gesetzliche Anspruchsgrundlagen (mehrere Paragraphen der StaG) für eine Einbürgerung erfüllt sind.
Seit nunmehr acht Monaten liegt auch eine Untätigkeitsklage gegen die zuständige Behörde vor. Diese wird jedoch vom Gericht nicht bearbeitet, da das Gericht offenbar stark überlastet ist. Man weiß nicht, was man in dieser Situation noch tun kann: Der Reisepass aus dem Heimatland läuft in wenigen Wochen ab, und aufgrund des Krieges im Herkunftsland ist es mit großen Schwierigkeiten verbunden, einen neuen zu bekommen.
Das Gericht reagiert auf dieser Grundlage ebenfalls nicht.
Danke und VG,
Ana

Sehr geehrte Frau A.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen mit den langen Bearbeitungszeiten ein grundsätzliches Problem an, mit dem viele Einbürgerungsinteressierte in Deutschland konfrontiert sind. Behördliche Wartezeiten sind zu lang. Ich habe mich in Berlin deshalb immer dafür eingesetzt, dass Einbürgerungsverfahren zentralisiert und vollständig digitalisiert werden und die neue zentrale Landesbehörde zudem über deutlich mehr Personal verfügt als die früheren bezirklichen Stellen. Ich würde Ihnen empfehlen, dazu mit der zuständigen politischen Leitung Kontakt aufzunehmen, also beispielsweise Oberbürgermeister:innen oder Landrät:innen, da diese verantwortlich sind, für eine angemessene Ausstattung der Behörden zu sorgen. Das bietet natürlich keine kurzfristige Lösung für Ihren Fall, zeigt aber hoffentlich den Verantwortlichen auf, wo aktuell Missstände vorherrschen.
Für eine kurzfristige Lösung würde ich Ihnen empfehlen, sich noch einmal mit der verschärften Situation (Ablaufen des Reisepasses) an die Einbürgerungsbehörde zu wenden. Zur Lösung derartigen Konflikte gibt es an vielen Orten auch Bürgerbeauftragte (in Berlin beispielsweise der Polizei- und Bürgerbeauftragte Alexander Oerke), die sich vermittelnd einschalten können.
Grundsätzlich können Sie eine Untätigkeitsklage auch als Verpflichtungsklage weiterführen. Ob und mit welchen Folgen dies in Ihrem Fall sinnvoll ist, müssten Sie mit Ihrer anwaltlichen Vertretung besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir