
Der Vollzug der Ausreisepflicht liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer
Der Vollzug der Ausreisepflicht liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer
Es werden derzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan oder in den Iran durchgeführt.
Der Afghanistan-Einsatz markiert den längsten und umfangreichsten Auslandseinsatz der Bundeswehr. Nach dem offiziellen Ende des Einsatzes hat jetzt der Prozess begonnen, kritisch Bilanz unseres Engagements zu ziehen, der unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung begonnenen und in Regierungsverantwortung der Union weitergeführt worden war.
Trotz der aktuellen Krisen sind unsere Wirtschaft und der Arbeitsmarkt stabil. Allerdings fehlen bereits heute vielen Unternehmen und Betrieben Arbeitskräfte, so dass die Fachkräftesicherung für sie zur Existenzfrage geworden ist.
Die EU-Delegation ist die erste internationale Repräsentanz, die nach dem Fall von Kabul nach Afghanistan zurückgekehrt ist – jedoch nur mit einer so genannten „Minimalpräsenz“. Diese Präsenz vor Ort bedeutet nicht, dass die EU die Taliban anerkennt.