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Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt.
Für mich steht im Mittelpunkt: Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Respekt vor dem Wählerwillen
Bei konkreten Hinweisen auf systematische Wahlfehler wäre eine Neuauszählung nötig. Belastbare Anhaltspunkte dafür liegen mir derzeit nicht vor.
Der langandauernde Prozess ist verständlicherweise von den Betroffenen zu beklagen – nichtsdestotrotz ist zu beachten, dass auch übereilte Reaktionen das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen nicht stärken. Letztlich relevant ist ein nachvollziehbares und rechtssicheres Ergebnis.