Die Wahlprüfung läuft nach klaren gesetzlichen Verfahren, die einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordern. Der Abschluss des Verfahrens steht noch aus.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.11.2025 von Sarah Hagmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 06.08.2026 von Astrid Timmermann-Fechter CDU
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Antwort 24.06.2026 von Linda Heitmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zügige Entscheidungen im Rahmen der Wahlprüfung geben Klarheit und Stärken das Vertrauen in die Integrität von Wahlen
Antwort 24.11.2025 von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Antwort 27.01.2026 von Ellen Demuth CDU
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt.
Antwort 25.02.2026 von Aaron Valent Die Linke
Für mich steht im Mittelpunkt: Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Respekt vor dem Wählerwillen