Guten Tag, wann wird endlich entschieden, dass eine Neuauszählung der letzten Bundestagswahl erfolgt? Noch immer ist nicht bewiesen, dass keine Fehler zu Ungunsten der BSW Partei erfolgte
Sehr geehrter Herr G.,
zunächst weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit bei den Abgeordneten des Bundestages liegt.
Integrität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Es ist absolut legitim, dass Bürgerinnen und Bürger eine sorgfältige Überprüfung von Wahlergebnissen einfordern.
In Deutschland gibt es klare und bewährte Verfahren zur Wahlprüfung. Nach Wahleinsprüchen prüft der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die Vorwürfe in einem dreistufigen Verfahren, bevor das Plenum darüber entscheidet. Anschließend ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen, das in letzter Instanz über die Gültigkeit von Wahlen entscheidet.
Das parlamentarische Wahlprüfungsverfahren zur Bundestagswahl läuft derzeit – wie vorgesehen – und wird die eingelegten Einsprüche klären.
Es ist anzumerken, dass ein ordentliches Rechtsschutzverfahren auch einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordert. Es gilt hier, genau zu prüfen, ob die Einwände, die die Richtigkeit der Auszählung anzweifeln, gerechtfertigt sind, und das Ergebnis der Prüfung lässt sich nicht vorwegnehmen.
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen. Der Verfahrensbevollmächtigte des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hat am 23. April 2025 drei Einsprüche eingelegt, die einerseits auf eine Neuauszählung der abgegebenen Stimmen, andererseits auf eine Ungültigerklärung der Bundestagswahl gerichtet sind. Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt. Nach den Vorschriften des Wahlprüfungsgesetzes tritt der Ausschuss in eine Vorprüfung ein, im Rahmen derer insbesondere Stellungnahmen der Wahlbehörden auf Bundes- und Landesebene eingeholt werden können. Zum umfangreichen Vorbringen des BSW wurden Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und aller Landeswahlleitungen eingeholt, die am 4. Juli 2025 beim Sekretariat des Wahlprüfungsausschusses eingegangen sind. Dem Verfahrensbevollmächtigten des BSW wurde die Möglichkeit gegeben, hierauf zu erwidern. Dessen umfangreicher Schriftsatz ist am 26. August 2025 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wird derzeit ausgewertet. Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter*innen dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Die zuständige Ansprechpartnerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag ist Frau Abgeordnete Linda Heitmann. Bei weiteren Fragen können Sie sich an sie wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Hagmann

