Mich interessiert Ihre Einstellung zur vom BSW beantragten Neuauszählung der Stimmen zur Bundestagswahl
Sehr geehrte Frau Demuth, seit der Bundestagswahl im Februar sind jetzt mehr als 8 Monate vergangen. Seither steht die Unterstellung(?) des BSWs im Raum, das infolge falscher Zählweise, bzw. falscher Zuordnung der Stimmen, diese Partei den Einzug in den Bundestag verpasst hat.
Der Wahlausschuss des Bundestages scheint - entgegen dem Urteil des BVG - aktuell auf Zeit zu spielen, um so die Neuauszählung hinauszögern oder ggf. zu verhindern.
Dieses Verhalten schadet - unabhängig vom Ausgang dieser möglichen Neuauszählung - dem demokratischen Grundverständnis unseres Landes. Ein so wichtiges Thema kann und darf man nicht einfach aussitzen!
Welchen Einfluss nehmen Sie als Parlamentarier darauf, dass der Wahlausschuss schneller arbeitet ,als es gegenwärtig praktiziert wird?
Die Hinhaltetaktik des Wahlausschusses widerspricht ganz klar dem Urteil des BVG ,dass es zeitnah zu einer Neuauszählung kommen sollte.
Mit freundlichen Gruß
Jürgen S.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verfehlte bei der Bundestagswahl 2025 mit 4,981 % knapp die Fünf‑Prozent‑Hürde und beantragte daraufhin eine Neuauszählung der Stimmen beim Bundestag. Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt. Gegen diese Entscheidung kann das BSW Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, wie es Artikel 41 des Grundgesetzes vorsieht. Das ist das gute Recht einer Partei in unserem Rechtsstaat.

