Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Hubertus Heil
Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil SPD

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Portrait von Sahra Wagenknecht
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Portrait von Christian Dürr
Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr FDP

Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.

Portrait von Cem Özdemir
Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mir ist sehr bewusst, dass diese Diäten ein hohes Einkommen darstellen und Abgeordnete im Vergleich damit privilegiert sind.

Frage von Norbert R. • 07.03.2024
Abgeordnetendiäten
Portrait von Stefan Schmidt
Antwort 11.03.2024 von Stefan Schmidt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nominal ist die Abgeordnetenentschädigung orientiert an den Gehältern oberer Bundesrichter. Das halte ich angesichts der herausfordernden Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter für angemessen und vertretbar. Es macht die Abgeordneten unabhängig – so steht es auch im Grundgesetzt.