Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2023 monatlich 10.591,70 Euro, ab 1. Juli 2024 erhöht sie sich auf 11.227,20 Euro. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.
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 Antwort 03.07.2024 von Hubertus Heil   SPD
  Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht   BSW
 Antwort 17.06.2024 von Christian Dürr   FDP
Der theoretisch erreichbare Höchstbetrag ist bei 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung gedeckelt und wird erst nach 26 Mitgliedsjahren erreicht. Die meisten Abgeordneten gehören dem Bundestag nur zwei bis drei Wahlperioden an.
 Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Mir ist sehr bewusst, dass diese Diäten ein hohes Einkommen darstellen und Abgeordnete im Vergleich damit privilegiert sind.
  Antwort ausstehend von Christian Lindner   FDP
 Antwort 11.03.2024 von Stefan Schmidt   BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nominal ist die Abgeordnetenentschädigung orientiert an den Gehältern oberer Bundesrichter. Das halte ich angesichts der herausfordernden Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter für angemessen und vertretbar. Es macht die Abgeordneten unabhängig – so steht es auch im Grundgesetzt.