Antwort 16.02.2024 von Stephan Brandner AfD
Danke für Ihre Frage. Diese hätten Sie allerdings ganz schnell selbst beantworten können, da meine Funktion (Mitglied des Aufsichtsrats) selbstverständlich veröffentlicht ist
Danke für Ihre Frage. Diese hätten Sie allerdings ganz schnell selbst beantworten können, da meine Funktion (Mitglied des Aufsichtsrats) selbstverständlich veröffentlicht ist
Tatsächlich gab es keine Verdopplung des Gehaltes der Vorstände, auch nicht des Vorstandsvorsitzenden.
in keinen.