Frage von Rainer M. • 10.12.2023

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Lobbyismus und "Sponsoring" von Parteien oder Abgeordneten ist grundlegend abzulehnen.
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