
Der Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit liegt seit März 2023 vor. Es gibt von nicht-grün geführte Ministerien Klärungsbedarf. Das verzögert die Befassung.
Der Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit liegt seit März 2023 vor. Es gibt von nicht-grün geführte Ministerien Klärungsbedarf. Das verzögert die Befassung.
Wir verweisen Sie auf die bereits erteilte Auskunft in dieser Frage: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goering-eckardt/fragen-antworten/die-gruenen-und-die-bundesregierung-setzen-sich-engagiert-fuer-das-sog-kleine-sorgerecht-fuer
Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt.
Alle Menschen sollen selbstbestimmt entscheiden können, ob sie Kinder möchten. Ein Anreiz zur Kinderlosigkeit im Sozialversicherungssystem sollte nicht bestehen