Berechtigte, die zum 31. Dezember 2023 Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten hatten, können wählen, ob sie Leistungen des Besitzstandes nach Kapitel 23 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erhalten oder ob sie ins „neue Recht“ (Kapitel 1 bis 4 und 6 bis 22 SGB XIV) wechseln. Wie Sie zutreffend ausführen, ist bei einem Wechsel ins „neue Recht“ die Möglichkeit, eine Abfindung nach § 84 und § 86 SGB XIV zu erhalten, ausgeschlossen.
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Obwohl die EU keine direkte Kontrolle über die Rentensysteme der Mitgliedstaaten hat, kann sie durch Koordinierung, finanzielle Unterstützung, Empfehlungen und die Förderung der Mobilität sowie durch die Europäische Säule sozialer Rechte indirekten Einfluss auf die nationalen Rentensysteme ausüben.
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Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden bereits seit dem Jahr 2020 entlastet
Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden damit Beitragszahler, die mehr eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten) mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beziehern, die weniger eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten.
In der ersten ordentlichen Abstimmungsrunde habe ich gegen beide Gesetzesentwürfe mit rot (=nein) gestimmt, aber mit blau (=dafür) für die Suizidprävention.