In Ihrem Fall scheint eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) vorzuliegen. In diesem Fall besteht ein eigenständiger und vollumfänglicher gesetzlicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 18.06.2026 von Astrid Wallmann CDU
Antwort 03.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Eine Abschaffung des Unterhaltsvorschusses ist nicht geplant
Antwort 07.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Die Alterssicherungskommission hat die Prüfung von Reformoptionen empfohlen, um die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen. Dieser Prüfung möchte ich nicht vorgreifen.
Antwort 28.05.2026 von Astrid Wallmann CDU
Bei beihilfeberechtigten Witwen und Witwern, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, besteht bereits ein eigenständiger und vollumfänglicher Versicherungsschutz im Krankheitsfall kraft Gesetzes
Antwort 23.02.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrte Frau H.,
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU