
Paragraph 19 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) legt fest, inwiefern das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitwirken kann in den Fällen, in denen die Steuerverwaltungskompetenz den Ländern obliegt.
Paragraph 19 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) legt fest, inwiefern das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an Außenprüfungen mitwirken kann in den Fällen, in denen die Steuerverwaltungskompetenz den Ländern obliegt.
Die Haltung der FDP empfinde ich daher als sehr enttäuschend. Zumal zudem droht, dass dadurch das Ansehen Deutschlands innerhalb der EU und das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Landes Schaden nimmt, wenn ein lange verhandelter Kompromiss kurz vor der Abstimmung von Deutschland wider Erwarten nicht mitgetragen wird.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, Deutschland muss als Exportnation international Verantwortung übernehmen, denn unser Wohlstand basiert auf dem freien Handel in globalen Lieferketten. Wir dürfen die Augen vor Kinder- und Zwangsarbeit nicht verschließen.
Die fehlende Zustimmung der FDP ändert nichts daran, dass die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes in Europa ein Erfolg ist, an dem das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend mitgearbeitet hat.