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Ihre Frage betrifft eine steuerrechtliche Regelung, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen fällt und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht feststeht.
Eine finanzielle Ungleichbehandlung kann in Einzelfällen durch sachliche Gründe (hier: Ausweitung Arbeitsangebot) gerechtfertigt werden und somit zulässig sein.
Mit dieser Änderung wurde das sogenannte Artikelgesetz Zeitenwende im Bundestag verabschiedet.
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
Im Ergebnis freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir damit den weitgehenden Entfall der Hinzuverdienstgrenzen bewirken konnten.