Frage von Thomas N. •

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker, Wird ab dem 1 April die Hinzuverdienstgrenze für Versorgungsempfänger aufgehoben und ändert sich damit auch der Zahlungsbeginn des Versorgungsausgleichs ?

Mit freundlichen Grüßen

Thomas N.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenzen für Versorgungsempfänger.

Grundsätzlich unterfallen dem Begriff der Versorgungsempfänger pensionierte Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldaten. Nachdem es bei Berufssoldaten vor kurzer Zeit zu einer gesetzlichen Änderung der Hinzuverdienstgrenzen kam, nehme ich an, dass sich Ihre Frage auf diese Gesetzesänderung bezieht.

Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition konnten wir in den weiteren parlamentarischen Beratungen als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die weitgehende Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen durchsetzen. Dies gilt ab April 2025. Neben der Angleichung der Versorgungsleistungen von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten war dies eine Hauptforderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit dieser Änderung wurde das sogenannte Artikelgesetz Zeitenwende im Bundestag verabschiedet.

Das Artikelgesetz Zeitenwende veränderte nur die Hinzuverdienstgrenzen. Dementsprechend ändert sich nicht der Zahlungsbeginn des Versorgungsausgleichs.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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