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Die Verantwortung für das Pflegepersonalstärkungsgesetz liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen.
Richtig ist, dass sich die Rahmenbedingungen für Selbständige und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden. Diese Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Strukturen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Erwerbstätigkeit.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Insgesamt stehen viele Reformen an und diese sind nicht einfach umzusetzen, da sie nicht nur finanzielle Implikationen für die Sozialversicherungssysteme haben, sondern auch die Struktur und Finanzierung des gesamten Systems betreffen