Frage von Eric C. • 08.07.2025

Antwort von Simone Borchardt CDU • 11.08.2025
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Gesetzliche Pflicht zur privaten Pflegeversicherung ist nicht geplant, Bestandsfälle bleiben geschützt, Ziel ist eine stabile und gerechte Pflegefinanzierung.
Hinterbliebenenrente sichert die Existenz, nicht aber den Lebensstandard. Es braucht eine Schwelle, ab der die Eigenverantwortung wieder greift.
Mit einem Finanzierungsmix aus gesetzlicher Pflegeversicherung, betrieblicher und privater Vorsorge sowie Steuermitteln wollen wir die Pflegeversicherung stabilisieren