
Um sicherzustellen, dass staatlich geförderte berufliche Weiterbildungen gewissen Qualitätsstandards entsprechen, werden diese auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen.
Um sicherzustellen, dass staatlich geförderte berufliche Weiterbildungen gewissen Qualitätsstandards entsprechen, werden diese auf Basis der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) geprüft und zugelassen.
Das Vorhaben wurde jedoch in den regierungsinternen Verhandlungen im Vorfeld des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 aus dem Entwurf herausgenommen.
Der Pflegenotstand ist schließlich eines der dringendsten Themen unserer Zeit, das muss von allen Seiten vollumfänglich erkannt und gebührend anerkannt werden.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um einen individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Die Erteilung der Trägerzulassung setzt einen entsprechenden Antrag voraus.