Antwort 10.07.2026 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Sehr geehrter Herr B.,
Die Behauptung, § 188 StGB verbietet jegliche Kritik an Politiker*innen, ist falsch.