Antwort 02.09.2025 von Thorsten Frei CDU
Dazu kann ich persönlich keine belastbare Aussage treffen und ich bin auch überzeugt, dass es keine pauschal zutreffende Situation für alle ehemaligen Ortskräfte gibt.
Dazu kann ich persönlich keine belastbare Aussage treffen und ich bin auch überzeugt, dass es keine pauschal zutreffende Situation für alle ehemaligen Ortskräfte gibt.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Zurückführung nach Afghanistan im Koalitionsvertrag geeinigt.
Ein Staat muss in bestimmten Situationen auch mit schwierigen Akteuren sprechen, um eigene Interessen zu wahren, etwa wenn es darum geht, schwere Straftäter zurückzuführen oder sicherheitsrelevante Fragen zu klären
Keine "Dreiecksbeziehung"