Sehr geehrter Herr Theis, wie paßt der Vorstoß des Innenministers mit dem Terrorregime der Taliban „Auf Augenhöhe“ zu verhandeln zu Ihren christlichen Werten?MfG Patrik B.
Wenn Herr Dobrindt mit einem Regime verhandeln will, um Menschen nach Afghanistan abzuschieben ,das foltert,Menschenrechte verachtet, Frauen und jegliche Opposition unterdrückt erkennt er dieses Terrorregime als gleichwertigen Partner an.Wenn Sie sich dem Völkerrecht verpflichtet fühlen , wie ernst nehmen Sie das eigentlich?Oder sind das nur Floskeln?
Erst sollen es nur Straftäter sein , wann werden es keine Straftäter mehr sein? Sondern auch Schutzsuchende,denn das muß man vermuten.Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Vorgehen der US -Regierung ist unverkennbar.
Sehr geehrter Herr Patrik B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit zur Kenntnis nehme.
Zunächst möchte ich klarstellen, dass die Taliban für mich kein legitimer politischer Partner im Sinne gemeinsamer Werte sind. Das Vorgehen dieses Regimes, insbesondere gegenüber Frauen, Oppositionellen und Minderheiten, steht in fundamentalem Widerspruch zu unseren Vorstellungen von Menschenwürde, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.
Wenn dennoch über Kontakte oder Gespräche nachgedacht wird, geschieht dies nicht „auf Augenhöhe“ im politischen oder moralischen Sinne, sondern ausschließlich aus praktischen Erwägungen staatlicher Verantwortung heraus. Ein Staat muss in bestimmten Situationen auch mit schwierigen Akteuren sprechen, um eigene Interessen zu wahren, etwa wenn es darum geht, schwere Straftäter zurückzuführen oder sicherheitsrelevante Fragen zu klären. Bei den Rückführungen im Februar wurden beispielsweise zwanzig afghanische Staatsangehörige abgeschoben, die schwerste Straftaten wie Körperverletzung oder Sexualdelikte begangen haben. In diesem Zusammenhang teile ich die Auffassung unseres Innenministers Dobrindt, dass es im allgemeinen Interesse des Landes und der Gesellschaft liegt, Straftäter auszuweisen.
Dennoch steht für mich fest, dass Abschiebungen nur unter strikter Beachtung des Völkerrechts und der Menschenrechte erfolgen dürfen. Es darf keine Rückführungen geben, wenn Folter, unmenschliche Behandlung oder konkrete Gefahren drohen. Diese Grundsätze sind nicht verhandelbar.
Ich halte es für notwendig, zwischen berechtigter Kritik am Taliban-Regime und der Verantwortung eines Staates zu unterscheiden, handlungsfähig zu bleiben. Beides darf nicht miteinander verwechselt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Theis

