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Die Straßenausbaubeiträge, auch als wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bezeichnet, dienen aktuell dazu, die kommunalen Straßen zu erneuern.

In der Tat ist es so, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen dieses Jahr das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet hat.

Wird eine kommunale Straße erneuert, profitieren in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke – auch durch eine Wertsteigerung. Es ist daher gerecht, diese angemessen an den Kosten zu beteiligen, statt die Kosten komplett auf die Allgemeinheit umzulegen, wie es der Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion gefordert hat


Die Abschaffung würde eine Belastung für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land bedeuten, da auch in Zukunft hohe Summen in den Straßenausbau investiert werden müssen, und ist damit am Ende nichts anderes als eine Umverteilung.