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Das Wohlergehen des iranischen Volkes hat Priorität
Zu den von Ihnen angesprochenen Aussagen gilt aus meiner Sicht: Zugespitzte Formulierungen sind im politischen Raum durchaus keine Seltenheit, sollten jedoch nicht isoliert bewertet werden. Entscheidend ist, welches konkrete politische Handeln daraus folgt und welche offiziellen Positionen tatsächlich vertreten werden.
Aussagen, die als Drohung gegen ganze Völker oder Zivilisationen verstanden werden können, halte ich für politisch falsch und mit den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Außenpolitik nicht vereinbar.
Artikel 25 des Grundgesetzes ist in dieser Frage von erheblicher Bedeutung. Er macht deutlich: Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind in Deutschland nicht bloße außenpolitische Empfehlungen, sondern Bestandteil des Bundesrechts.
Wir verurteilen den Krieg grundsätzlich und fordern ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen