
Als CDU-Fraktion haben wir dazu eine klare Meinung: Jeder soll privat so sprechen, wie er das für richtig hält.
Als CDU-Fraktion haben wir dazu eine klare Meinung: Jeder soll privat so sprechen, wie er das für richtig hält.
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Genau wie bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der AfD setzen wir auch bei der Frage nach einem Verbotsverfahren der Jugendorganisation der AfD großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Die Jugendorganisation der AfD ist ein Verein, der gemäß Art. 9 GG verboten werden kann. Dies ist die Aufgabe der Innenministerin.
Der Verbot der Organisationen wurde von vielen Politikerinnen und Politikern zurecht gefordert.
Natürlich muss es in einem pluralistischen und freiheitlichen Rechtsstaat staatlich gesetzte Grenzen und Verbote geben. Anders kann man eine solche Gesellschaft nicht organisieren.