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Allerdings wurde das derzeitige Besteuerungssystem für Dieselkraftstoff unter Berücksichtigung des Nutzfahrzeugsektors sowie des gewerblichen Lkw-Verkehrs und dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit eingeführt. Der Güterverkehr, der primär auf Dieselkraftstoff angewiesen ist, konkurriert mit europäischen Mitbewerbern, in dem ähnliche steuerliche Differenzierungen in anderen Ländern existieren.

Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Bundesregierung gefordert, den Haushaltsentwurf 2024 mit umfangreichen Sparmaßnahmen vorzulegen.
