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Die Bundesregierung stellt sich weiterhin quer, einen Teil der Kosten zu tragen und verweigert ein gemeinsames Finanzierungsmodell. Das finde ich beschämend.
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Bundesländer alleinig für das Recht des Strafvollzugs zuständig. Alle Bundesländer haben davon Gebrauch gemacht, entsprechende Landesgesetze zu verabschieden
Elektronische Fußfesseln könnten dazu ein Mittel sein, wie es auch schon analoge bzw. mechanische Fesseln gibt für Gefangene, bei denen bei der Ausführung eine hohe Fluchtgefahr besteht.
Ich erkundige mich, was dagegen spricht, Ihrem Vorschlag zu folgen.