
Für mich steht das Selbtbestimmungsrecht der Frau an erster Stelle. Frauen müssen selbst entscheiden dürfen, was sie tragen.
Für mich steht das Selbtbestimmungsrecht der Frau an erster Stelle. Frauen müssen selbst entscheiden dürfen, was sie tragen.
Zunächst einmal gilt in diesem Land die Religionsfreiheit
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).
Grundsätzlich lehnen wir es ab, Menschen vorzuschreiben, welche Kleidung sie tragen – oder eben nicht tragen – dürfen. Sowohl Verpflichtung als auch Verbot zum Tragen bestimmter Kleidungsstücke sind gleichermaßen Eingriffe in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
(...) Zunächst einmal stimme ich Ihnen selbstverständlich zu, dass ein "Kopftuchverbot" zu Ungleichbehandlung führen und damit gegen das zehnte Ziel für eine nachhaltige Entwicklung, Ungleichheit zu verringern, arbeiten würde. Genau aus diesem Grunde gibt es ein solches "Kopftuchverbot" nicht. (...)
(...) Um über den Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ zu sprechen, muss man seinen Entstehungskontext sehen. (...)