Frage von Kersten L. • 22.08.2024
Antwort ausstehend von Thomas Krusekopf CDU
Als Verwaltungsanweisungen dienen BMF-Schreiben der Auslegung und Anwendung der Steuergesetze des Bundes. Sie binden daher nur die Landesfinanzbehörden.
Eine Alternative für Bargeldabhebungen an Bankautomaten bietet der Cash-Back-Service. Hier kann im Supermarkt beim Bezahlen an der Kasse Geld abgehoben werden.
Auch als Reaktion auf die Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit wurde 2015 das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) beschlossen.