Bei der Notfallreform soll es vor allem darum gehen, Patienten besser zu steuern, Rettungsdienste und Notaufnahmen zu entlasten und Kosten einzusparen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 02.06.2026 von Patricia Lips CDU
Antwort 01.06.2026 von Christina Baum AfD
Wir fordern seit Oktober 2025 in einem eigenen Antrag (BT-Drucksache 21/2228), eine grundlegende Reform der Notfallversorgung, weil das aktuelle System weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung funktioniert.
Antwort 08.05.2026 von Kay-Uwe Ziegler AfD
Entscheidend ist für mich daher weniger die Bezeichnung als vielmehr die tatsächliche rechtliche Stellung und Handlungssicherheit.
Antwort 01.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In unserem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (BT-Drs. 21/2214) sagen wir: Wir sehen die Spezielle ambulante Notfallversorgung (SANV) als eigenen Leistungsbereich in § 30 SGB V vor.
Antwort 07.05.2026 von Simone Borchardt CDU
Fehlsteuerung ernst nehmen, aber Reformen fachlich und rechtssicher angehen.
Antwort ausstehend von Tino Sorge CDU