Ich möchte darauf verweisen, dass ich ihre Ausgangsfrage mit meiner Antwort vom 23.06.2026 bereits beantwortet habe. Ihre Anfrage erhält meines Erachtens keine Kriterien, die ergänzende Ausführungen von meiner Seite erfordern würden.
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Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird.
Die Abgeordnetenentschädigung (die sogenannten Diäten) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Zudem war es die AfD, die schon länger gefordert hat, dass auch Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen.
Zur Erläuterung zunächst hier die Gründe, warum sich der Gesetzgeber für das seit langer Zeit etablierte und praktizierte Modell der steuerfreien Kostenpauschale entschieden hat:
Begründet wird die fehlende Nachweispflicht zum einen mit einer Verwaltungsvereinfachung, zum anderen mit dem Schutz der Abgeordneten und deren Status.