Sehr geehrte Frau Santos-Wintz, sehen Sie es als notwendig an, die "Abgeordnetenrente" zu reformieren und der allgemeinen Rente anzugleichen.
Sehr geehrte Frau Santos-Wintz, als Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten Sie pro Jahr eine Rente von 10% des Abgeordneten Gehalts (2024, 11.227,20 Euro). Nach nur 4 Jahren erhalten Sie damit eine monatliche Rente von 1.1227 Euro ohne jemals eigene Beiträge dafür aufgebracht zu haben. Die Durchschnittsrente nach 45 Arbeitsjahren (eigene Beiträge) beläuft sich auf etwa 1600 Euro. Das bedeutet, Sie ehalten nach ca 6 Jahren bereits eine Rente, für die andere 45 Jahre arbeiten müssen ohne jemals einen Cent einbezahlt zu haben. Werden Sie sich für eine Angleichung Ihrer Abgeordneten Rente an die gesetzliche Rente einsetzen?
Sehr geehrter Herr D.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Dies wurde bereits in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im sogenannten „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt. Eine eigene Altersversorgung, die nicht von der gesetzlichen Rentenkasse abhängt, soll somit sicherstellen, dass Abgeordnete ihre Entscheidungen frei von finanziellen Abhängigkeiten treffen können. Dies trägt zur Unbestechlichkeit und zur unbeeinflussten Ausübung ihres Mandats bei.
Die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen wird mit der Altersentschädigung geschlossen. Denn während der Mandatszeit werden für die Abgeordneten keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als lückenfüllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wurde zum 1. Januar 2008 – wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung – stufenweise vom 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr erhöht.
Im politischen Raum wurde wiederholt über die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung diskutiert. So beschäftigte sich beispielsweise auch die in der 17. Wahlperiode eingesetzte Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts mit verschiedenen Vorschlägen zur Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten. In der Kommission fand sich jedoch keine Mehrheit für die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung. Man war sich dagegen einig, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten ein finanziell hinreichend ausgestattetes Altersversorgungssystem geben muss.
Ob mit der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden könnte, bleibt allerdings fraglich. Eine Einbeziehung allein in die gesetzliche Rentenversicherung wäre verfassungsrechtlich problematisch, da die daraus resultierende Alterssicherung für die unabhängige Ausübung des Mandats nicht angemessen sein dürfte. Für eine angemessene Alterssicherung der Abgeordneten, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, wären weitere Mittel zur zusätzlichen Versorgung aufzubringen, was wiederum Akzeptanzprobleme mit sich bringen könnte. Das Handelsblatt zitierte im März Dr. Danny Schindler, den Direktor des Instituts für Parlamentarismusforschung mit der Aussage, dass die Abgeordnetenrente nicht ungerecht sei. Zwar sei sie höher als die Durchschnittsrente. Politiker sollten nach seiner Einschätzung monetär jedoch eher mit Leitern von Sparkassenfilialen verglichen werden. Seiner Ansicht nach sichert die gute Versorgung von Abgeordneten im Alter ihre wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit. Diese Ansicht teile ich.
Studien belegen, dass die Einbeziehung von Abgeordneten oder Beamten keine dauerhafte Entlastung der Rentenkasse bewirken würde. (Beispielsweise Berechnungen des Arbeitgeber-Forschungsinstituts, oder des Instituts der deutschen Wirtschaft).
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten. Bei weiteren Anliegen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Catarina dos Santos-Wintz

