
Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Das Inkrafttreten ist für den 01.01.2024 vorgesehen.
Sie ist im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten, wird aber von der Koalition per Änderungsantrag ergänzt.
Gerne möchte ich Sie auf meine vor kurzem gegebene Antwort auf diese Frage hier bei Abgeordnetenwatch vom 11.01.2023 verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mehrdad-mostofizadeh/fragen-antworten/kann-ich-als-anwaerter-der-in-der-gkv-versichert-ist-die-beihilfe-beantragen
und ergänzen, dass wir hinsichtlich des Umsetzungsdatums noch nichts Neues sagen können.
Die Bundesregierung federt die individuellen Folgen der Covid-19-Pandemie mit den Sozialschutzpaketen ab.
Um in der internationalen Größenordnung mithalten zu können, ist es entscheidend, dass mehr privates Kapital für weitere Finanzierungen mobilisiert wird. Deutsche Versicherer und Banken zögern allerdings, auch nur in kleinen Teil ihres verwalteten Anlagevermögens in Wagniskapital zu investieren. Hier müssen wir durch Rahmenbedingungen und Anreize solchen institutionellen Anleger die Möglichkeit geben, einen gewissen Anteil davon in Risikokapitalfonds zu investieren.