Frage von Felix H. • 16.05.2025

Antwort ausstehend von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage, ob es einen Nachteilsausschluss bei Petitionsverfahren gibt, ist ganz klar mit „ja“ zu beantworten.
Wenn Sie mir jedoch Ihre konkrete Petition nennen, kann ich den aktuellen Sachstand der Bearbeitung bei der entsprechenden Stelle gern für Sie erfragen und um Antwort an Sie bitten.
Ich unterstütze Ihr Anliegen. Aktuell kämpfe ich zudem gegen CDU/CSU, FDP und AfD, die das stabile Rentenniveau und die Rente mit 63/65 abschaffen wollen.