Volksinitiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur politischen Willensbildung. Sie sollten aber unabhängig von außereuropäischem Einfluss sein.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 03.03.2026 von Michael Gwosdz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.02.2026 von Heike Sudmann Die Linke
Jein. Auf jeden Fall ist es keine Entscheidung der Präsidentin, sondern der Bürgerschaft, ob/wie in der Volksgesetzgebung etwas geändert wird.
Antwort ausstehend von David Christopher Stoop Die Linke
Antwort 24.02.2026 von Dennis Thering CDU
Die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung ist Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft und nicht des Senats. Deshalb steht es Frau Veit als Präsidentin der Bürgerschaft selbstverständlich frei, sich zu diesem und zu anderen parlamentarischen Themen öffentlich zu äußern.
Antwort 18.03.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Solche Formen der Mitbestimmung sehen wir als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, nicht als Ersatz.
Antwort 03.04.2026 von Daniel Bettermann SPD
In Hessen gibt es zwei Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich direkt mit ihrer Stimme zu beteiligen.