Antwort 09.03.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.
Entnahmen dürfen ausschließlich bei nachweislich auffälligen Tieren erfolgen.
Selbstverständlich nehme ich wahr, dass sich einige Menschen und auch Tierschutzorganisationen – mit großer Leidenschaft für das Tier einsetzen. Zugleich tragen die Verantwortlichen die Pflicht, mögliche Gefahren realistisch einzuschätzen und Vorsorge zu treffen, bevor es zu Verletzungen von Menschen oder Tieren kommt.
Egal ob Tierschutz in der Landwirtschaft oder der Heimtierhaltung: Wir wollen Tierleid weiter verringern und Tierschutz nach vorne bringen.
