Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Svenja Schulze
Antwort von Svenja Schulze
SPD
• 23.07.2025

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.

Portrait von Milan Pein
Antwort von Milan Pein
SPD
• 18.08.2025

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen. 

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