Frage von Joachim R. • 07.02.2025

Antwort von Ingrid Nestle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 07.03.2025
Es liegt im Ermessen eines Campingplatzbetreibers, welchen Preis er für Strom in Rechnung stellt.
Es liegt im Ermessen eines Campingplatzbetreibers, welchen Preis er für Strom in Rechnung stellt.
Bereits im Jahr 2022 hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion einen Beschluss gefasst, um auf die akute Schieflage der Strompreisbildung einzugehen.
Der Energiesparanreiz steigt entsprechend, wenn nur das tatsächlich Verbrauchte abgerechnet wird.
hierzu möchte ich Sie auf die Antwort verweisen, die ich bereits letzten Sommer dazu eingestellt habe.